Lehrlingsmediation

Gibt es Missstimmung oder (scheinbar) unüberbrückbare Konflikte zwischen dem/der Lehrbeauftragten und dem Lehrling, kann ein Mediationsverfahren eine Klärung bzw. Konfliktregelung unterstützen. Falls im Rahmen eines Mediationsverfahrens keine Einigung erzielt werden kann, ist eine außerordentliche Auflösung des Lehrverhältnisses möglich. Die außerordentliche Auflösung des Lehrverhältnisses bedingt jedoch ein vorangehendes Mediationsverfahren.

Der Mediator/die Mediatorin müssen auf Basis des Zivilrechts-Mediations-Gesetzes agieren und im Verzeichnis des BMJ als eingetragener Mediator/eingetragene Mediatorin geführt sein:

Register der eingetragenen Mediatoren/Mediatorinnen gemäß Zivilrechts-Mediations-Gesetz

Auszug aus dem Berufsausbildungsgesetz (§15a BAG):

"(1) Sowohl der Lehrberechtigte als auch der Lehrling können das Lehrverhältnis zum Ablauf des letzten Tages des zwölften Monats der Lehrzeit und bei Lehrberufen mit einer festgelegten Dauer der Lehrzeit von drei, dreieinhalb oder vier Jahren überdies zum Ablauf des letzten Tages des 24. Monats der Lehrzeit unter Einhaltung einer Frist von einem Monat einseitig außerordentlich auflösen."
[...]

"(3) Die außerordentliche Auflösung des Lehrverhältnisses durch den Lehrberechtigten ist nur dann wirksam, wenn der Lehrberechtigte die beabsichtigte außerordentliche Auflösung und die geplante Aufnahme eines Mediationsverfahrens spätestens am Ende des neunten bzw. 21. Lehrmonats dem Lehrling, der Lehrlingsstelle und gegebenenfalls dem Betriebsrat sowie dem Jugendvertrauensrat mitgeteilt hat und vor der Erklärung der außerordentlichen Auflösung ein Mediationsverfahren durchgeführt wurde und gemäß Abs. 6 beendet ist."

Als eingetragener Mediator...

  •  leite ich das Mediationsverfahren im Rahmen einer Lehrlingsmediation gemäß Berufsausbildungsgesetz und Zivilrechts-Mediations-Gesetz,

  •  führe ich Vorgespräche mit dem Lehrling + Vertrauensperson und dem/der Lehrbeauftragten,

  •  kläre und organisiere ich die formelle Abwicklung des Mediationsverfahrens auf Basis der gesetzlichen Fristvorgaben.





UnternehmenFokusKundenstimmenKontaktImpressum / Datenschutz