Evaluierung psychischer Belastungen

Nachdem aus Spannungsfelder und Konflikten oftmalig psychische Belastungen resultieren...

  • führe ich die Evaluierung gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz durch,
  • orientiere mich hierfür an den Grundlagen der AUVA, der ÖNORM EN ISO 10075 und des Sozialministeriums und
  • begleite Sie im Prozeß der Planung, Evaluierung und Umsetzung von definierten Maßnahmen.
Mit 1. Januar 2013 ist eine Novelle zum ASchG (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz) in Kraft getreten.
Diese Novelle beinhaltet die Gleichstellung von physischen und psychischen Belastungen am Arbeitsplatz und bedingt somit auch die Evaluierung von psychischen Belastungen am Arbeitsplatz.


Ihr Nutzen bei der Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgabe:

  • Einbezug des Menschen in den bisher techniklastigen Arbeitnehmerschutz
  • Optimierung der Arbeitsorganisation
  • Stärkere Bindung der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen an das Unternehmen
  • Geringere Ausfallzeiten
  • Verbesserung des Betriebsklimas

 



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